Baugutachter Main-Taunus

Bausachverständige, Immobiliensachverständige, Immobiliengutachterin und Baugutachterin B. Eng. Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main Main-Taunus
B. Eng.

Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main

Bausachverständige und Baugutachterin


65719 Hofheim am Taunus
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Bachelor of Engineering
  • Sachkundige für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundige für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Main-Taunus steht Ihnen B. Eng. Frau Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main als Baugutachterin zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. B. Eng. Frau Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main kann Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Main-Taunus, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Main-Taunus kommen bzw. sich nicht in Main-Taunus auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Main-Taunus-Kreis - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Der in Hessen liegende Main-Taunus-Kreis ist eine Gebietskörperschaft des Regierungsbezirks Darmstadt. Hofheim am Taunus ist als bevölkerungsreichste Stadt auch die Kreisstadt des Main-Taunus-Kreises. Das Gebiet reicht vom Main bis hinauf zum „Hohen Taunus“. Bei Kelkheim-Ruppertshain liegt der höchste Berg des Main-Taunus-Kreises, der Eichkopf (563,3 m). Der Main-Taunus-Kreis grenzt nördlich an den Hochtaunuskreis, östlich an die kreisfreie Stadt Frankfurt am Main, südlich an den Kreis Groß-Gerau und westlich an die Landeshauptstadt Wiesbaden und den Rheingau-Taunus-Kreis. Der Main-Taunus-Kreis hat mit seinen Sehenswürdigkeiten einiges zu bieten. Zum einen findet man hier die Burg Eppstein, das europäische Haus der Andacht und den Kaisertempel. Wer sich eher der Natur widmen möchte, hat die Chance sich im Baumpark Arboretum die vielen verschiedenen Baumarten anzuschauen, die Bonifatius-Route quer durch den Main-Taunus-Kreis zu laufen, im Regionalpark Rhein-Main oder auf den Streuobstwiesen zu entspannen oder aber den Weinerlebnisweg im oberen Rheingau zu erkunden. Für diejenigen, die sich eher sportlich betätigen möchten, bietet der Main-Taunus-Kreis jede Menge Angebote vom Schwimmen über Basketball bis hin zum Fußball ist für jedermann was dabei. Der Main-Taunus-Kreis beherbergt insgesamt 54 Schulen. Von Grundschulen über Förderschulen bis hin zu Berufsschulen kann man hier jeden Bildungsweg wählen. Im Jahre 2000 rief der Main-Taunus-Kreis die „Main-Taunus-Stiftung“ ins Leben, welche Menschen in besonderen Notfallsituationen unterstützt.

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